Förderservice
Für Oldenburg & umzu
Förderung sichern, ohne den Überblick zu verlieren.
Der Umstieg auf eine moderne, klimafreundliche Heizung wird staatlich gefördert. Für die Antragstellung sind jedoch verschiedene Nachweise, Unterlagen und technische Angaben erforderlich.
Wir kümmern uns um den Förderprozess und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
- Fachunternehmer-Erklärung
- GVU-Anmeldung
- BzA und BnD abrufen
- VDZ-Blatt
- Angebotserstellung für KfW-Förderung
Kostenlose Förderberatung
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Fördermöglichkeiten prüfen.
- Kontaktdaten
- Adresse
- Ihr Anliegen
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Maximale Förderung
Wir prüfen alle Möglichkeiten und kombinieren passende Förderprogramme für Ihr Vorhaben.
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Weniger Aufwand
Wir übernehmen die Abwicklung und ersparen Ihnen aufwendige Recherche und unnötigen Papierkram.
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Sichere Antragstellung
Wir achten auf eine korrekte Antragstellung und vermeiden Fehler, die Ihre Förderung gefährden können.
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Alles vollständig
Alle notwendigen Unterlagen werden vollständig und fristgerecht für die Antragstellung vorbereitet.
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Persönliche Begleitung
Während des gesamten Förderprozesses haben Sie einen festen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
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Bis zur Auszahlung
Unsere Unterstützung endet nicht mit dem Antrag. Wir begleiten Sie bis zum Abschluss des Förderprozesses.
Warum einen Förderservice nutzen?
Förderbeantragung Ablauf
Novelle der KfW-Heizungsförderung für Wärmepumpen
Die Zuschüsse lassen sich kombinieren. Insgesamt werden jedoch höchstens 80 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert – auch wenn die Summe der einzelnen Boni höher ausfällt.
Für alle Projekte
Basisförderung
Grundzuschuss für jeden Wärmepumpen-Einbau.
Nur für selbstnutzende Wohneigentümer
Klimageschwindigkeits-Bonus
Für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gas-Heizungen.
-4% alle 6 Monate
Einkommensabhängiger Bonus
Gestaffelt nach zu versteuerndem Jahreseinkommen des Haushalts.
- 40.000 – 50.000€ 10%
- 30.000 – 40.000€ 30%
- unter 30.000€ 40%
Bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sinkt die jeweilige Einkommens-Grenze einmalig um 10.000€.
Höchstgrenze
Maximal förderfähige Investitionskosten für die erste Wohneinheit eines Wohngebäudes. Regelung für weitere Wohneinheiten noch in Klärung.
Davon werden höchstens 80 % gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt damit 22.400 €.
Sonderfall
Tausch von EE-Heizungen
Wechsel von einer bereits erneuerbaren Heizung (z. B. Wärmepumpe oder Pelletkessel) auf eine Wärmepumpe
Ab 2027 nur noch die halbe Förderung für den Austausch.
Wurde die alte EE-Heizung nach dem 01.01.2008 installiert, wird gar keine Förderung mehr für den Austausch gewährt.
Beispielrechnung
Bei 28.000 € förderfähigen Investitionskosten und dem maximalen Fördersatz von 80 % ergibt sich ein Zuschuss von 22.400 €.
Die Förderung bleibt auf 80 % begrenzt, auch wenn Basisförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus zusammen einen höheren Prozentsatz ergeben.
* Inhaltliche Darstellung der geplanten KfW-Heizungsförderung ab 07/2026. Ohne Gewähr, keine offizielle KfW-Quelle – Werte vor Nutzung gegen die geltende BEG-/KfW-Regelung prüfen.
Förderung? Übernehmen wir.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und kümmern uns um die notwendigen Unterlagen und Nachweise.